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 | M-Zug in Höchberg |
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Informationen zum M-Zug
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"M" steht für Mittlere Reife. Die VS Höchberg bietet einen vierjährigen Bildungsgang an, der in eigenen Klassen zum mittleren Bildungsabschluss führt.
Vorteile der M-Klassen: - die Schüler können sich innerhalb der Hauptschule über 4 Jahre konsequent und ohne die Schule verlassen zu müssen auf den mittleren Bildungsabschluss vorbereiten - dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen beruflichen wie schulischen Berechtigungen - der Unterricht legt seinen Schwerpunkt auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das Lernfeld Arbeitslehre. Der verstärkte Praxixbezug und die Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben sind weitere Schwerpunkte
Für leistungsfähige und leistungswillige Schüler steht der Weg zur Mittleren Reife offen:
von der 6. Klasse in die M7: Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
* bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich * ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
von der 7. Klasse in die M8: Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich * bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
von der 8. Klasse in die M9: Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich * bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
und: von der 9. Klasse in die M10: Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
* wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich * wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
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Druckbare Version
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