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M-Zug in Höchberg

Informationen zum M-Zug

"M" steht für Mittlere Reife.
Die VS Höchberg bietet einen vierjährigen Bildungsgang an, der in eigenen Klassen zum mittleren Bildungsabschluss führt.

Vorteile der M-Klassen:
- die Schüler können sich innerhalb der Hauptschule über 4 Jahre konsequent und ohne die Schule verlassen zu müssen auf den mittleren Bildungsabschluss vorbereiten
- dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen beruflichen wie schulischen Berechtigungen
- der Unterricht legt seinen Schwerpunkt auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das Lernfeld
Arbeitslehre. Der verstärkte Praxixbezug und die Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben sind weitere Schwerpunkte

Für leistungsfähige und leistungswillige Schüler steht der Weg zur Mittleren Reife offen:

von der 6. Klasse in die M7:
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

von der 7. Klasse in die M8:
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

von der 8. Klasse in die M9:
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

* bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
* bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

und: von der 9. Klasse in die M10:
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

* wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
* wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule



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