Quali - zentrale Prüfung 2012
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 22. Juni 2012: Muttersprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8.30 Uhr, 180 Minuten Arbeitszeit
Montag, 25. Juni 2012: Englisch (§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (Listening Comprehension, Use of English, Reading Comprehension, Text Production)
Dienstag, 26. Juni 2012: Deutsch (§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO), 8:30 Uhr, 180 Minuten (A. Rechtschreibung, B. Schriftlicher Sprachgebrauch)
Deutsch als Zweitsprache (§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO), 8:30 Uhr, 90 Minuten Arbeitszeit (A. Lückendiktat und Spracharbeit , B. Textarbeit)
Mittwoch, 27. Juni 2012: Mathematik (§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO) , 8.30 Uhr, 100 Minuten Arbeitszeit
Donnerstag, 28. Juni 2012: Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO) 8.30 Uhr, 60 Minuten Arbeitszeit
Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache Gemäß § 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2012 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2011/2012 sind:
Dienstag, 27. März 2012 (Leistungstest) Freitag, 22. Juni 2012 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht ) teilzunehmen.
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